Motorbootfahren am Starnberger See ist ein exklusives Vergnügen und nur zu bestimmten Bedingungen unter Einhaltung gewisser Regularien erlaubt. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Motorbooten mit Verbrennungsmotor und Elektromotorbooten.
Elektromotorboote sind von der Anzahl nicht limitiert, eine Zulassung muss jedoch beantragt werden. Eine Warteliste gibt es hier nicht. Atypische Wasserfahrzeuge mit Elektromotor erhalten keine Genehmigung (z.B. Kanu, Kajak, Surfboard)
Motorboote mit Verbrennungsmotor sind am Starnberger See auf 255 Stück limitiert. Da die Nachfrage entsprechend groß ist gibt es eine Warteliste (Motorbootvormerkliste) auf die man sich eintragen kann. Die Wartezeit bis zur Zuteilung einer der begehrten Motorbootlizenzen beträgt aktuell 13 Jahre. Die Lizenz gilt aber nicht unbeschränkt, sondern lediglich für 5 Jahre.
Die beschränkte Laufzeit der Lizenz lässt unweigerlich die Frage aufkommen, ob sich der Kauf eines eigenen Bootes und alles was damit zusammen hängt überhaupt lohnt. Wir haben uns der Thematik angenommen und mit „Simmerding Rent a Boat“ ein entsprechendes Angebot kreiert, ganz nach dem Motto: Einsteigen, losfahren, Spaß haben!

Fragen zum Motorbootfahren am Starnberger See
Bitte beachten Sie, dass sich die Bedingungen und Regularien für Motorboote am Starnberger See seit Veröffentlichung auf unserer Seite geändert haben können. Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Aktuelle Informationen erhalten Sie über das Landratsamt Starnberg.