Motorboot Lizenz für den Starnberger See – Bestimmungen / Regularien

Motorbootfahren am Starnberger See ist ein exklusives Vergnügen und nur zu bestimmten Bedingungen unter Einhaltung gewisser Regularien erlaubt. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Motorbooten mit Verbrennungsmotor und Elektromotorbooten.

Elektromotorboote sind von der Anzahl nicht limitiert, eine Zulassung muss jedoch beantragt werden. Eine Warteliste gibt es hier nicht. Atypische Wasserfahrzeuge mit Elektromotor erhalten keine Genehmigung (z.B. Kanu, Kajak, Surfboard)

Motorboote mit Verbrennungsmotor sind am Starnberger See auf 255 Stück limitiert. Da die Nachfrage entsprechend groß ist gibt es eine Warteliste (Motorbootvormerkliste) auf die man sich eintragen kann. Die Wartezeit bis zur Zuteilung einer der begehrten Motorbootlizenzen beträgt aktuell 13 Jahre. Die Lizenz gilt aber nicht unbeschränkt, sondern lediglich für 5 Jahre.

Die beschränkte Laufzeit der Lizenz lässt unweigerlich die Frage aufkommen, ob sich der Kauf eines eigenen Bootes und alles was damit zusammen hängt überhaupt lohnt. Wir haben uns der Thematik angenommen und mit „Simmerding Rent a Boat“ ein entsprechendes Angebot kreiert, ganz nach dem Motto: Einsteigen, losfahren, Spaß haben!

Motorboot Lizenz Starnberger See

Fragen zum Motorbootfahren am Starnberger See

Nein, Motorboote mit Verbrennungsmotor benötigen grundsätzlich eine Lizenz. Die Anzahl ist auf 255 begrenzt. Dies gilt auch für Urlauber. Eine Ausnahme gab es jedoch 2020 für das „Riva Classics“ Event, für das das Landratsamt Starnberg zeitlich begrenzte Sondergenehmigungen erteilt hatte. Motorboot-Lizenz sind weder übertragbar auf andere Personen noch veräußer- oder vermietbar. Sie gelten nur für das in der Zulassung definierte Boot und die darin aufgeführten Personen.

Ja, wenn eine Zulassung beim Landratsamt Starnberg beantragt wurde. Atypische Wasserfahrzeuge mit Elektromotor sind davon ausgeschlossen (z.B. Kanu, Kajak, Surfboard). Für Urlauber gibt es die Möglichkeit, eine zeitlich beschränkte Urlaubergenehmigung für Segel- und Elektromotorboote beim Landratsamt zu erwerben.

Zuständige Behörde ist das Landratsamt Starnberg.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Foto vom Boot (Seitenansicht)
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Kopie des Sportbootführerscheins Binnen Motor (falls Antragsteller und/oder Bootsführer unter 18 Jahre)

Grundsätzlich nur die in der Zulassung erwähnten Personen, wobei sich der Personenkreis bei Motorbooten mit Verbrennungsmotor auf den direkten Familienkreis beschränkt, bei Elektromotorbooten wird dies etwas lockerer gehandhabt.

Nein, es wird aber dringend empfohlen, eine abzuschließen.

Motorboote mit Verbrennungsmotor JA, Elektromotorboote müssen nicht durch den TÜV abgenommen werden.

  • Zum Schutz der rastenden und überwinternden Wasservögel soll nach dem Ramsarabkommen (= Übereinkommen für den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung) in der Zeit vom 1.11. bis 31.3. jeden Jahres kein Bootsverkehr auf dem See stattfinden.
  • Um Schäden an den Netzen der Berufsfischer zu vermeiden, wird in der Zeit vom 1.4. bis 31.5. an Werktagen ab einer Stunde vor Sonnenuntergang von Montagabend bis Freitagabend gebeten, keine Nachtfahrten auf dem Starnberger See zu unternehmen.
  • Wasserskifahren darf man nur in den in der Motorbootgenehmigung aufgeführten Zeiten.
  • Ja, entsprechend § 46 Abs. 1 der Schifffahrtsordnung müssen Motorboote einen Abstand von 300 m zu Ufer halten. Die Uferbereiche dürfen zur An- und Abfahrt auf dem kürzesten Weg mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h befahren werden. Fischfanggebiete sind ganzjährig zu meiden. Beim Wasserskifahren gilt ein Mindestabstand zum Ufer von 700 m.
  • An den Anlegestellen für Fahrgastschiffe der Bayrischen Seenschifffahrt dürfen in einem Umkreis von 100 m andere Wasserfahrzeuge nicht festmachen oder ankern.
  • Das Vogelschutzgebiet bei St. Heinrich und das Naturschutzgebiet im Karpfenwinkel bei Tutzing dürfen ganzjährig mit Wasserfahrzeugen nicht befahren werden.

Nur in dem dafür freigegebenem Gebiet zulässig, (südlich der Roseninsel bis Höhe Tutzing / Ammerland) und während der festgelegten Zeiten (in Motorbootgenehmigungen aufgeführt). Mindestabstand vom Ufer 700 m.

Es gilt eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und eine Höchstlautstärke von 65 dB(A).

Bitte beachten Sie, dass sich die Bedingungen und Regularien für Motorboote am Starnberger See seit Veröffentlichung auf unserer Seite geändert haben können. Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Aktuelle Informationen erhalten Sie über das Landratsamt Starnberg.